Überbrückungshilfe III
Für Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zum Referenzmonat (2019) und Erfüllung alle weiteren Antragsvoraussetzungen, können jetzt die Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt werden.
Die FAQ finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III/ueberbrueckungshilfe-lll.html
Bei der Beantragung helfen wir gern.