noch einmal Kassenaufzeichnungen
Mit Schreiben vom 17.06.2019 hat das BMF ausführlich zu den Vorgaben für elektronische Kassen- und Aufzeichnungssysteme Stellung genommen. Vorausgegangen war der Beschluß des FG Hamburg vom 13.08.2018. Zusammengefaßt läßt sich feststellen, daß die Vorgaben beim Einsatz von Kassensystemen aufwendiger aber eindeutiger geregelt sind. Entscheiden ist aber auch hier immer der Einzelfall.