Meldepflicht für TSE-Kassen
und Systeme, die Zahlungsvorgänge in bar erfassen
Mit dem Einbau der TSE (technische Sicherheitseinrichtung) z. B. in elektronische Registrierkassen, EU-Taxameter bzw. Wegstreckenzähler, Praxismanagement- oder Hotelreservierungssystemen geht auch die Meldepflicht einher.
Diese Meldepflicht war solange ausgesetzt, bis eine digitale Übertragungsmöglichkeit besteht.
Ab dem 01. Januar 2025 besteht diese digitale Möglichkeit und damit greift ab diesem Zeitpunkt auch die Meldepflicht.
Für detaillierte Informationen, z. B. zu Fristen, Umfang der Meldung, gemieteten oder geleasten eAG und Außerbetriebnahme von eAG beachten Sie bitte unsere Veröffentlichungen unter Blog & Steuernews.