KUG: Steuerzahlung in Krisenzeiten
„Vorgehen bei der beabsichtigten Beantragung von Kurzarbeitergeld (KUG):
- Zuerst die beabsichtigte Kurzarbeit den Arbeitnehmern (AN) und dem Arbeitsamt (AA) anzeigen. Die Arbeitnehmer müssen zustimmen, sonst Kündigung erwägen oder das Gehalt ohne KUG weiter bezahlen. Anzeige Arbeitsausfall KUG
- Dann die Fehlstunden für den Monat an uns melden. Wir rechnen diese mit der Lohnabrechnung ab.
- Sie zahlen den normalen Lohn und das KUG gemäß unserer Abrechnung an die AN aus. Das KUG wird also durch Sie verauslagt.
- Wir beantragen dann zusammen mit der Abrechnung die Erstattung des KUG einschließlich SV beim AA.
Hier noch einmal vom AA:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video