Hilfe für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Lohnsteuerklasse II) wird rückwirkend zum 01.07.2020 von bisher 1.908 EUR auf 4.008 EUR für 2020 erhöht. Mit der Umsetzung ist ab September 2020 zu rechnen. Die Berücksichtigung bei der Lohnabrechnung erfolgt dann automatisch bei der Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber beim Abruf der elektronischen Stammdaten (ElStAM) und wird sich durch einen geringeren Lohnsteuerabzug bei Arbeitnehmern auswirken. Ansonsten kann die Vergünstigung auch bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2020 mit Abgabe der Einkommensteuererklärung beansprucht werden.