Erklärung Grundbesitzwerte
Die Frist zur Abgabe der Erklärungen über die Grundbesitzwerte im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Erste Bescheide und damit erste Erfahrungen liegen vor.
Die Frist zur Abgabe der Erklärungen über die Grundbesitzwerte im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer ab 2025 wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Erste Bescheide und damit erste Erfahrungen liegen vor.