Energiepreispauschale (EPP)
Die Bundesregierung gewährt jedem Gewerbetreibendem, selbständig Tätigem, im Angestelltenverhältnis arbeitendem und Rentner für 2022 eine Energiepreispauschale von einmalig 300 EUR. Soweit diese Pauschale nicht bereits mit dem Lohn bzw. Gehalt im September oder mit der Rente für Dezember 2022 ausgezahlt worden ist, muss diese mit der Einkommensteuererklärung 2022 beantragt werden. Erste Erfahrungen liegen jetzt vor, ganz legal kann es zur Mehrfachgewährung kommen – ohne Rückzahlungsverpflichtung!