Wenn Sie über Immobilieneigentum – egal ob selbst genutzt oder vermietet – verfügen, müssen Sie eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben.
Zwischen dem 01. Juli und dem 31. Oktober 2022 sind die Grundsteuerwerterklärungen zu erstellen und in elektronischer Form z.B. über das ELSTER-Portal an das Finanzamt zu übermitteln.
Der Stichtag für die Bewertung ist der 01. Januar 2022.
Sie als Grundstückseigentümer müssen handeln, wir unterstützen Sie gern dabei. Separat schreiben wir unsere Mandanten persönlich an. Damit wir Sie adäquat beraten können, kommen Sie bitte frühzeitig auf uns zu.
Ihr Thomas Austinat