Corona-Überbrückungshilfe 09-12/2020
Die Antragstellung für die 2. Stufe der Corona-Überbrückungshilfe ist ab heute möglich. Die Voraussetzungen wurden gegenüber der vorherigen Stufe etwas gelockert. So sind jetzt ein Umsatzrückgang von durchschnittlicher 50% für zwei aufeinander folgende Monate zwischen April bis August oder ein durchschnittlicher Umsatzrückgang von 30% für den gesamten Zeitraum April bis August gegenüber dem Vorjahr Mindestvoraussetzung. Es wird dann bereits ab einem Umsatzrückgang von 30% gegenüber dem Vorjahr für die Monate September bis Dezember gefördert und die Förderhöhe beträgt bis zu 90% der Fixkosten.
Die Bedingungen haben sich also verbessert. Ansonsten bleibt das Prozedere wie bei der vorherigen Förderstufe der Coronahilfe. Wir helfen gern, sprechen Sie uns an!