Antragsfrist endet: Überbrückungshilfe III
Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III endet am 31.10.2021.
Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III endet am 31.10.2021.
Die Antragsfrist der Neustarthilfe endet am 31.10.2021.
Liebe Mandanten,
seit heute ist die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 nun auch technisch umgesetzt.
Die FAQ finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html
Bei der Beantragung helfen wir gern.
Die Bundesregierung verlängert den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III Plus bis zum 31. Dezember 2021.
ACHTUNG: Die Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 ist momentan technisch noch nicht möglich.
Die Bundesregierung verlängert den Förderzeitraum der Neustarthilfe Plus bis zum 31. Dezember 2021.
ACHTUNG: Die Antragstellung auf Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 ist momentan technisch noch nicht möglich.
Kurzes Update: Die Antragstellung auf Neustarthilfe Plus ist technisch immer noch nicht möglich. – Sobald die Antragstellung technisch umgesetzt ist, informieren wir Sie hier auf der Internetseite!
Die FAQ finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html
Liebe Mandanten,
seit heute ist die Antragstellung der Neustarthilfe Plus nun auch technisch umgesetzt.
Die FAQ finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/Neustarthilfe-Plus/neustarthilfe-plus.html
Bei der Beantragung helfen wir gern.
Liebe Mandanten,
seit gestern ist die Antragstellung der Überbrückungshilfe III Plus nun auch technisch umgesetzt.
Wir arbeiten – auch am Wochenende 😊- auf Hochtouren um Ihre Anträge schnellstmöglich über das Antragstool zu stellen und Ihnen in der schwierigen Lage zu helfen.
Die FAQ finden Sie hier:
Bei der Beantragung helfen wir gern.
Die Antragsfrist der Soforthilfe V endet am 30.06.2021.
Die Bundesregierung verlängert den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus.
ACHTUNG: Die Antragstellung auf Überbrückungshilfe III Plus ist momentan technisch noch nicht möglich.
Gern beraten wir Sie zu diesem Thema.