Mit dem am 27.05.2022 verkündeten Steuerentlastungsgesetz 2022 sind Maßnahmen auf den Weg gebracht, die die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abmildern sollen.
Zum 01.01.2022 gelten rückwirkend u.a. folgende steuerliche Entlastungen:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 1.000 € auf 1.200 €
- Anhebung des Grundfreibetrages von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 €
- vorgezogene Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer
- einmalige steuerpflichtige Energiepreispauschale i. H. v. 300 € an aktiv tätige Erwerbspersonen, wenn diese am 01.09.2022 in einem ersten Dienstverhältnis stehen
- stark vergünstigtes Neun-Euro-Ticket für den ÖPNV.
Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz u. a. mit dem „Pflegebonus“ bzw. Zuschüssen zum Kug steht am 10.06.2022 auf der Tagesordnung im Bundesrat.
Wir werden konkretere Informationen mit den Lohnunterlagen bzw. über das AOC-Portal zur Verfügung stellen. Bei Fragen sprechen Sie uns gern an.