Ausgleichsprämie für Inflation
Ab dem 26.10.2022 bis 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuer- und sozialversicherungsfrei Prämien bis zu einer Höhe von insgesamt 3.000 EUR auszahlen. Das gilt auch für Arbeitnehmer auf geringfügiger Basis. Die Auszahlung muß zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen und kann auch in Sachleistungen bestehen. Darüber müssen Aufzeichnungen geführt und zum Lohnkonto genommen werden, so daß auch diese Auszahlungen in der Lohnabrechnung nachvollziehbar sind.