Bewegung in Sachen Grundsteuer

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat über die neue Grundsteuer entschieden, II B 79/23 vom 27. Mai 2024.

Wesentlicher Inhalt der Entscheidung ist, dass den Steuerpflichtigen bei verfassungskonformer Auslegung der Bewertungsvorschriften die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, bei einer Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen.

Das Übermaßverbot könne verletzt sein, wenn sich der festgestellte Grundsteuerwert als erheblich über das normale Maß hinausgehend  erweise, etwa wenn dieser den nachgewiesenen niedrigeren Wert um mindestens 40 Prozent übersteige. Aus unserem Verständnis heraus, war diese Entscheidung zu erwarten. Das angewandte stark typisierte Verfahren der Ermittlung ohne Rücksicht auf objektspezifische Belange konnte nicht richtig sein. Folgerichtig legten wir nach Abstimmung mit unseren Mandanten Einspruch gegen die Bescheide zur Feststellung des Grundsteuerwertes auf den 01.01.2022 ein.

Durch diesen Einspruch sind die Bescheide noch nicht bestandskräftig geworden und Sie haben jetzt die Möglichkeit, den Nachweis eines niedrigeren Wertes zu erbringen.

Nutzen Sie die Chance.
Ihr Team von STEUERnordost