Personalkostenzuschuss zur ÜBH III durch das Land M-V
ACHTUNG: voraussichtlich ab dem 10. Mai 2021 technisch möglich!
Das Land M-V ergänzt, aufgrund der nur marginalen Berücksichtigung der Personalkosten (pauschal 20%), die Überbrückungshilfe III des Bundes mit monatlichen Festbeträgen für Personalaufwendungen für Vollzeitäquivalente. Die Ergänzung gibt es nur für Personalaufwendungen, die nicht durch das Kurzarbeitergeld abgedeckt sind.
Nähere Informationen finden Sie hier:
https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-haertefallfonds-mv/