Neustarthilfe

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes (aus dem Jahr 2019), jedoch maximal 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe kann gewährt werden, wenn der Umsatz einer kleinen Kapitalgesellschaften oder der/des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist und alle weiteren Antragsvoraussetzungen vorliegen.

Die FAQ finden Sie hier:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Neustarthilfe/neustarthilfe.html

Bei der Beantragung helfen wir gern.