Zweiter Corona-Zuschuss
Nachdem der erste Corona-Zuschuss von Ende März bis Ende Mai zu beantragen war und dann auch in der Regel relativ unkompliziert bewilligt und ausgezahlt wurde, hat die Bundesregierung festgestellt, dass diese Hilfe für die Überwindung der Folgen aus der Corona-Krise wohl nicht ausreicht. Im Rahmen eines Bündels von Maßnahmen wurde nochmals die Bewilligung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen beschlossen. Im Gegensatz zum ersten Zuschuss ist das Antragsverfahren aber komplexer geworden. Für Einzelheiten verweisen wir auf folgendes PDF-Dokument: FAQ Überbrückungshilfen (Stand: 3. Juli 2020).
Für Rückfragen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.