1.500 EUR steuerfrei
Verfügungsgemäß ist es möglich, dass der Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer ZUSÄTZLICH zum Arbeitslohn befristet vom 1.3. – 31.12.2020 Unterstützungen bis zu 1.500 EUR steuerfrei zahlt. Das gilt allerdings nicht für die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld. Wir bitten um Mitteilung bei Inanspruchnahme, damit wir die Zahlung im Lohnkonto berücksichtigen können. Die Zugehörigkeit zu bestimmten Berufsgruppen ist nicht erforderlich. Die Regelung gilt für alle Beschäftigungsverhältnisse.